MMS GmbH - Mütze Maschinen Service

Fritzlarer Straße 16
34308 Bad Emstal-Balhorn
  Tel.: +49 5625  925520
Fax: +49 5625  925522

AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kundendienstleistungen und Ersatzteillieferungen der MMS GmbH

1. Allgemeines:
Die nachstehenden „Allgemeinen Bedingungen“ gelten für alle Leistungen und Lieferungen unseres Unternehmens – auch zukünftige – im Zusammenhang mit Reparaturen, Wartungen, Ersatzteilverkäufen und Serviceprodukten. Entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Betriebes wird widersprochen. Sie verpflichten uns auch nicht, wenn wir ihnen nicht nach Eingang bei uns noch einmal ausdrücklich widersprochen haben. Der Besteller stellt auf eigene Kosten und Gefahr Hilfskräfte, soweit vereinbart,
Werkzeuge, Hebezeug mit Bedienungspersonal sowie alle anderen benötigten Materialien.
Werden von uns gestellte Werkzeuge oder Vorrichtungen am Einsatzort beschädigt oder geraten in Verlust, so ist der Besteller zum Einsatz verpflichtet, sofern und soweit der Verlust oder die Beschädigung von ihm zu vertreten ist. Der Besteller verpflichtet sich, für die Sicherheit des Arbeitsplatzes, die Beachtung bestehender Sicherheitsvorschriften sowie für angemessene Arbeitsbedingungen zu sorgen, insbesondere die Maschinen, an denen Reparaturen durchgeführt werden sollen, zu säubern.
 
2. Preise und Zahlungsbedingungen:
Die von uns in Rechnung gestellte Vergütung berechnet sich, soweit nicht anderes vereinbart ist, nach unseren Servicesätzen. Kommt der Besteller mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, so hat uns der Besteller Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basissatz der Europäischen Zentralbank zu bezahlen.
Der Besteller kann aufrechnen und/oder ein Zurückbehaltungsrecht nur dann geltend machen, wenn seine Gegenforderung unbestritten und rechtskräftig festgestellt ist.
Zahlungsbedingungen für Dienstleistungen und Ersatzteillieferungen: 14 Tage nach Rechnungsdatum netto - Versandbedingungen: an Werk ausschließlich Verpackung

3. Kostenvoranschlag:
Wird vor der Ausführung eines Auftrages die Erstellung eines Kostenvoranschlages gewünscht, so ist dies ausdrücklich anzugeben. Kostenvoranschläge sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich abgegeben und als verbindlich bezeichnet werden. Ein schriftlicher Kostenvoranschlag kann ohne Rückfragen bis zu 15% des Nettoauftragwertes überschritten werden.

4. Vergütung für nicht durchgeführte Aufträge:
Der entstandene Aufwand wird dem Besteller auch dann in Rechnung gestellt, wenn ein Auftrag nicht durchgeführt werden kann, weil
- der beanstandete Fehler bei der Überprüfung nicht aufgetreten ist
- der Auftrag während der Druchführung seitens des Bestellers gekündigt
wurde; in diesem Fall gilt § 649 BGB
- benötigte Ersatzteile nicht in angemessener Frist zu beschaffen waren.

5. Reisekosten:
Die Reisekosten berechnen sich aus Reisezeit und je gefahrenen Kilometer. Reisezeit und Fahrtkosten berechnen sich nach den jeweils gültigen Kostensätzen. Fahrtkostenpauschalen sind im Einzelfall möglich und müssen gesondert vereinbart werden.

6. Servicekosten:
Wir berechnen unsere Tätigkeiten nach den jeweils gültigen Kostensätzen.

7. Abnahme:
Der Besteller verpflichtet sich zur Abnahme der Arbeiten. Sobald ihm deren Beendigung angezeigt worden ist oder eine im Einzelfall vertraglich vorgesehene Erprobung des montierten Liefergegenstandes stattgefunden hat. Erfolgt keine Anzeige, so gilt nach Ablauf von 3 Arbeitstagen nach Beendigung unserer Tätigkeit, spätestens mit Inbetriebnahme der Maschine oder des Geräts, als erfolgt.

8. Gewährleistung für unsere Kundendienstleistungen:
Offensichtliche Mängel unserer Lieferungen und Leistungen muss der Besteller spätestens 7 Werktage nach Abnahme oder Inbetriebnahme, verdeckte Mängel spätestens 7 Tage nach ihrer Entdeckung schriftlich bei uns anzeigen; andernfalls gilt die Mängelrüge als verspätet i.S.d.§ 377 HGB. Die Gewährleistung der von uns erbrachten Leistungen und Lieferungen erfolgt durch Nachbesserung (Instandsetzung), wozu uns der Besteller die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren hat. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über.
Andere oder weiterreichende Gewährleistungsansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen, es sei denn, wir befinden uns mit Nachbesserungsleistungen in Verzug. Stellt sich im Rahmen eines Gewährleistungsverlangens des Bestellers heraus, dass der beanstandete Fehler auf eine andere technische Ursache zurückzuführen ist, als sie bei dem ursprünglichen Serviceeinsatz vorlag, so scheiden die Gewährleistungsansprüche aus mit der Folge, dass der entstandene und zu belegende Aufwand dem Besteller in Rechnung gestellt wird.
Vor jeglicher Gewährleistung ausgeschlossen sind Defekte, die auch Beschädigung, falsche Anschlüsse oder Bedienung seitens des Bestellers verursacht werden sowie Schäden infolge höherer Gewalt, Mängel durch Verschleiß bei Überbeanspruchung mechanischer und/oder elektronischer Teile durch Verschmutzung sowie Schäden durch außergewöhnliche mechanische, chemische oder atmosphärische Einflüsse. Die Gewährleistungsfrist für unsere Kundendienstleistungen beträgt 12 Monate.

9. Gewährleistung für Ersatzteillieferungen:
Alle diejenigen Ersatzteile sind – innerhalb einer Gewährleistungsfrist von 12 Monaten ab Gefahrenübergang - unentgeltlich nach unserer Wahl nachzubessern oder neu zu liefern, die sich infolge eines vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstandes als mangelhaft herausstellen. Die Feststellung solcher Mängel ist uns unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über. Zur Vornahme aller uns notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Nachlieferungen haben Sie uns die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben; andernfalls sind wir von der Haftung für daraus etwa entstehende Folgen befreit.

10. Gewährleistung für Austauschteillieferungen:
Die Gewährleistungsfrist für gebraucht Gegenstände beträgt 6 Monate. Dies gilt auch für etwaige Austauschteile. Keine Gewähr wird insbesondere in folgenden Fällen übernommen: Ungeeignete oder unsachgemäße Wartung, ungeeignete
Betriebsmittel, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektronische oder elektrische Einflüsse, soweit sie nicht von uns zu verantworten sind.
 
11. Eigentumsvorbehalt:
Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen Liefergegenständen bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem jeweiligen Liefervertrag bzw. Kundendienstvertrag vor. Wir sind berechtigt, den Liefergegenstand auf Ihre Kosten gegen Dienstahl,
Bruch-, Feuer-, Wasser- und sonstigen Schäden zu versichern, sofern Sie nicht selbst die Versicherung nachweisliche abgeschlossen haben. Sie dürfen den Liefergegenstand nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung unsererseits veräußern, verpfänden oder zur Sicherung übereignen. Bei Verpfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstige Verfügung durch Dritte haben sie uns unverzüglich davon zu benachrichtigen. Bei vertragswidrigen Verhalten Ihrerseits, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme des Liefergegenstandes nach Mahnung berechtigt und Sie sind zur Herausgabe verpflichtet. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts sowie die Pfändung des Liefergegenstandes durch uns gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag. Falls Sie den Kaufgegenstand im ordentlichen Geschäftsgang weiterverkaufen, treten Sie uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungs- Endbetrages (einschl. MwSt.) ab, die aus Weiterveräußerung gegen Ihre Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache vor oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einbeziehung dieser Forderung bleiben wir auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommen, nicht in Zahlungsverzug sind und insbesondere auch kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens  gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, können wir verlangen, dass Sie uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt geben, alle zum Einzug erforderlichen Angaben machen und er zugehörigen Unterlagen und den
Schuldnern die Abtretung mitteilen.

12. Abwicklung von Austauschteilen:
Von uns etwa angegebene Preise für Austauschteile gelten nur unter der Voraussetzung, dass uns ein entsprechendes reparables Gebrauchteil als Tauschteil zur Verfügung gestellt und uns übereignet wird. Wird uns das Tauschteil nicht innerhalb 8 Tagen nach  Gefahrenübergang des Austauschteils auf Sie zur Verfügung gestellt, so sind wir berechtigt, anstelle des Preises für ein Austauschteil den Preis für ein entsprechendes neues Ersatzteil in Rechnung zustellen. Tauschteile sind uns grundsätzlich durch Sie versichert frei Haus an uns zu übersenden.

13. Haftung und Verjährung:
Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haften wir nur
- bei Vorsatz,
- bei grober Fahrlässigkeit,
- bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit,
- bei Mängeln, die arglistig verschwiegen oder deren Anwesenheit wir
garantiert haben,
- bei Mängeln des Liefergegenstandes , soweit nach dem
Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Ihre Ansprüche – aus welchem Rechtsgrund auch immer – verjähren in 12 Monaten. Für vorsätzliches oder arglistiges Verhalten sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Fristen. Sie gelten auch für Mängel eines Bauwerks oder für Liefergegenstände, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wurden und dessen Mangelhaftigkeit  verursacht haben.


14. Gerichtsstand:
Erfüllungsort für Zahlungen sowie Gerichtstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenen Streitigkeiten ist Kassel.

Unsere Bürozeiten

Mo. bis Do.: 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr
Freitags: 08:00 bis 12:00 Uhr

So finden Sie uns

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